berlinpass

Liebe Eltern,
das Bildungs- und Teilhabepaket ist in Kraft getreten. Die Schulleitung möchte Sie an
dieser Stelle ermutigen, die Leistungen im Interesse Ihres Kindes in Anspruch
zu nehmen.

Den "berlinpass" bekommen auf Antrag alle Personen, die in Berlin ihren Hauptwohnsitz haben und folgende Leistungen erhalten:

  • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (Hartz IV) nach dem SGB II
  • Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • sowie die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft eines Leistungsempfängers (Familienangehörige)

Der "berlinpass" ist genauso lange gültig wie der jeweilige Bewilligungsbescheid, also sechs Monate (Hartz IV) bzw. zwölf Monate. Anschließend kann er bei Vorlage des neuen Bewilligungsbescheides bis zu zwei Mal verlängert werden. Danach bekommen Sie einen neuen Pass.

Mit dem "berlinpass" bekommen Sie z. B. das Berlin-Ticket S an allen Verkaufsstellen der BVG und der S-Bahn.

Kinder mit dem berlinpass brauchen die Kosten für das BVG-Klassenticket und für Schulausflüge nicht selbst zu zahlen. Auch die Übernahme der Kosten für eine Klassenfahrt wird durch den berlinpass möglich. Dies alles unterstützt unsere Arbeit in unserer Schule!

Deshalb bittet Sie die Schulleitung sehr ... Ihren Kindern zuliebe:

Beantragen Sie einen berlinpass beim Bürgeramt, wenn Sie dazu berechtigt sind!

Verlängern Sie beim Bürgeramt Ihren berlinpass, wenn er abgelaufen ist! 

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